Issum/Sevelen

Auch in der Gemeinde Issum findet Kommunalpolitik statt.

Entscheidungsprozess: Gemeinderat – Bürgermeister – Gemeindeverwaltung

Der aus 34 Mitgliedern bestehende Gemeinderat berät und beschließt Entscheidungsvorlagen der Gemeindeverwaltung Issum und Anträge der fünf im Gemeinderat vertretenden politischen Fraktionen. Die CDU-Fraktion hat 16, die SPD 7, Bündnis 90/Die Grünen 7, die FDP 2 und die WGI 2 Ratssitze inne.

Die Beschlüsse im Gemeinderat werden in der Regel mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt eine Vorlage/ ein Antrag als abgelehnt.  
Der Bürgermeister, zurzeit Herr Clemens Brüx, bereitet die Ratssitzungen vor und leitet diese. Er ist bis auf wenige Ausnahmen, die durch das Gesetz geregelt sind, ebenso stimmberechtigt, wie die einzelnen Ratsmitglieder.

Die Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister wurden zuletzt im Jahr 2020 gewählt. Die nächsten Kommunalwahlen werden im Jahr 2025 durchgeführt.

Die Ratsmitglieder erhalten gemäß der Entschädigungsverordnung NRW für ihre ehrenamtliche Tätigkeit/ Ehrenamt eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 228,50 EUR.

Der Bürgermeister ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates verantwortlich und führt diese mit der Gemeindeverwaltung aus.

Beratende Fachausschüsse – sachkundige Bürger/innen

Zusätzlich zum Gemeinderat wurden in Issum 9 beratende Fachausschüsse eingesetzt:

  • Ausschuss für Umweltschutz, Ortsgestaltung und Denkmalpflege
  • Bauausschuss
  • Betriebsausschuss
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Jugend-, Sozial-, Kultur- und Seniorenausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Schul- und Sportausschus
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Einige dieser Ausschüsse sind durch den Gesetzgeber vorgegeben, beispielsweise der Haupt- und Finanzausschuss, die Bildung anderer Ausschüsse dagegen liegt in der Organisationshoheit der Gemeinde. Hier beschließt also der Gemeinderat, welche Ausschüsse er bilden will und welche Aufgaben er an die Ausschüsse überträgt.

Der Gemeinderat in Issum hat fraktionsübergreifend für die Fachausschüsse sachkundige Bürger/innen & stellvertretende sachkundige Bürger/innen bestellt, die vertretend für ein sonstiges Ausschussmitglied der zugehörigen Fraktion an den Ausschusssitzungen teilnehmen können und Teil der vorgenannten fünf Fraktionen sind. Sie haben gleich einem Ratsmitglied ein Beratungs- und Stimmrecht.

Die Ausschüsse haben in der Gemeinde Issum eine beratende Funktion und geben gegenüber dem Gemeinderat eine Entscheidungsempfehlung ab.

Die sachkundigen/stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen sind berechtigt an den Fraktionssitzungen teilzuhaben, die die Angelegenheiten des Ausschusses, für den man bestellt wurde, vorbereiten. Hierbei kann man sich bei der in der zugehörigen Fraktion stattfindenden Vorberatung aktiv beteiligen (Bildung der innerparteiliche Meinung).

Die sachkundigen/stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen erhalten gemäß der Entschädigungsverordnung NRW für die Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen eine Aufwandsentschädigung/ein Sitzungsgeld von 21,20 EUR je Sitzung.

Wie kann ich mich in der Gemeinde Issum kommunalpolitisch einmischen?

Sie können sich auch ohne eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder einem Ehrenamt als Ratsmitglied bzw. sachkundiger Bürger/in aktiv kommunalpolitisch beteiligen und für die Gemeinde Issum relevante Angelegenheiten initiieren/beeinflussen (siehe Reiter: Kommunalpolitik ? – Allgemein - Wie kann ich mich in NRW kommunalpolitisch einmischen?).

Treten Sie mit konstruktiven Anregungen, Ideen, Verbesserungsvorschlägen und Missständen an die Gemeindeverwaltung ( siehe folgenden Link: www.issum.de ) oder direkt an die politischen Fraktionen heran, damit diese in der Kommunalpolitik Gehör finden und beraten werden können.

Sie können mehr bewegen als Sie glauben!